Häufig gestellte Fragen zu Fahrkarten und zum RMV-TicketShop

Hier finden Sie die meist gestellten Fragen zu Preisstufen und Fahrkarten wie dem Schülerticket Hessen und dem Seniorenticket Hessen. Ist Ihre gesuchte Antwort nicht dabei? Dann einfach die Suchleiste nutzen und Begriff eingeben.

  • Das Schülerticket Hessen können nutzen:

    • Schülerinnen und Schüler (von der Grundschule bis zum Abitur)
    • Auszubildende
    • Freiwilligendienstleistende (z. B. Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr)
    • Beamtenanwärterinnen und -anwärter im einfachen oder mittleren Dienst

    Voraussetzung: Wohnort, Schule, Ausbildungsplatz oder der Träger des Dienstes müssen in Hessen liegen.

    Hinweise:

    • Auch nicht schulpflichtige Kinder dürfen das Ticket nutzen.
    • Studierende sind nicht berechtigt, da es dafür das RMV-Semesterticket gibt.
    • Eine vollständige Liste der Berechtigten finden Sie in den Tarifbestimmungen und auf dem Bestellschein.
  • Das Schülerticket Hessen kostet:

    • 379 Euro bei Einmalzahlung für ein Jahr
    • Oder 12 Monatsraten zu je 32,20 Euro

    Schülerinnen, Schüler und Auszubildende, deren Fahrtkosten vollständig übernommen werden, erhalten das Ticket kostenlos.

    Hinweis: Für Wiesbaden gibt es eine Sonderregelung: Schülerticket Hessen WI15.

  • Der Anspruch auf Kostenerstattung erfolgt nach dem Hessischen Schulgesetz (§ 161 HSchG). 

    Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Schulwegkostenerstattung (mehr als 2 km zur Grundschule oder 3 km zur weiterführenden Schule bzw. gefährlicher Schulweg). Infos zu einer möglichen Erstattung gibt das zuständige Schulamt.
    Weitere Infos finden Sie unter  Schülerticket Hessen für Schülerinnen, Schüler und Azubis

  • Sie können das Ticket online im RMV-TicketShop oder in einer RMV-Vertriebsstelle kaufen. Bestellscheine gibt es auch auf der RMV-Website. Der Bestellschein bzw. der Berechtigungsnachweis kann auch auf rmv.de unter Bestellscheine heruntergeladen werden.

  • Du erhältst eine Ersatzkarte. Dafür wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben.

  • Das Schülerticket Hessen gilt 12 Monate ab dem 1. eines beliebigen Kalendermonats. Im Abo verlängert es sich bis zum 18. Geburtstag automatisch.

  • Nein.

  • Das Seniorenticket Hessen ist eine persönliche Jahreskarte für alle ab 65 Jahren. Das Ticket gilt in allen Nahverkehrsmitteln in ganz Hessen und in Mainz. Es gibt zwei Varianten:

    • Seniorenticket Hessen:
      • Preis: 379 €
      • Gültig an Werktagen ab 9:00 Uhr
      • Am Wochenende, an Feiertagen und zum Hessentag ganztägig gültig
      • Nur in der 2. Klasse
    • Seniorenticket Hessen Komfort:
      • Preis: 649 €
      • Gültig an allen Tagen, rund um die Uhr
      • Fahrt in der 1. Klasse möglich
      • Mitnahme: 1 Erwachsener und beliebig viele Kinder täglich ab 19:00 Uhr sowie ganztägig am Wochenende und an Feiertagen.
  • Das Ticket gilt in allen Bussen, S- und U-Bahnen, Straßenbahnen, RegioTrams und Regionalzügen in Hessen und Mainz. Auch Nacht- und Expressbuslinien können genutzt werden.
    Einige Knotenpunkte außerhalb von Hessen sind ebenfalls erreichbar. Details finden Sie in der Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF).

  • Alle Personen ab 65 Jahren. Das Alter wird bei der Bestellung geprüft.

  • Das Seniorenticket Hessen gilt in ganz Hessen und in Mainz.
    Auch einige Bahnhöfe in angrenzenden Bundesländern können mit dem Ticket erreicht werden – zum Beispiel Weinheim oder Warburg. Eine Übersicht der Knotenbahnhöfe finden Sie auf der Übersichtskarte Gültigkeitsbereich (PDF).
    Wenn Sie weiter fahren möchten, also außerhalb des Gültigkeitsbereichs, brauchen Sie eine zusätzliche Fahrkarte.

  • Sie können das Seniorenticket Hessen so kaufen:

  • Nein, das Seniorenticket Hessen kann nicht als Monatskarte gekauft werden, es kann jedoch im Abo wahlweise mit monatlicher Zahlung. Alternativ können Sie die 65-plus-Monatskarten im RMV nutzen.

  • Die Kündigung erfolgt zum 01. des Monats und ist spätestens am letzten Tag des Vormonats einzureichen.

    Beispiel: Für ein Vertragsende ab 01. Juli muss die Kündigung spätestens am 30. Juni eingehen.

    Richten Sie Ihre Kündigung direkt an Ihren Vertragspartner, diesen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen. Die Kontaktdaten der Vertragspartner finden Sie auf www.rmv.de unter Service, dann Kontakt, dann Ansprechpartner vor Ort. Haben Sie das Ticket im Abo und über den RMV-TicketShop erworben, können Sie die Kündigung online über das Kündigungsformular einreichen.

    Bitte beachten Sie, dass eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der 12 Monte zu einer Nachberechnung führt: Für jeden genutzten Monat wird der doppelte Betrag einer Monatsrate berechnet. Im Abo entfällt die Nachberechnung ab dem zweiten Jahr. Bei Einmalzahlung wird ein eventuell zu viel bezahlter Betrag erstattet.

    • Ab Preisstufe 6 lohnt sie sich die Wochenkarte bereits ab 3 Hin- und Rückfahrten pro Woche.
    • Zusätzlich gilt die Mitnahmeregelung: 1 Erwachsener und beliebig viele Kinder täglich ab 19:00 Uhr sowie ganztägig am Wochenende und an Feiertagen
  • Die Wochenkarte gilt ab einem frei wählbaren Tag und endet mit Betriebsschluss am 7. Tag (etwa 05:00 Uhr am Folgetag).

  • Eine Monatskarte lohnt sich ab der vierten Woche – sie ist dann günstiger als vier einzelne Wochenkarten. Das Ticket kann an jedem Tag beginnen

  • Eine Monatskarte gilt ab jedem gewünschten Kalendertag und läuft bis zum gleichen Kalendertag im Folgemonat, jeweils bis Betriebsschluss.
    In diesem Zeitraum können Sie beliebig oft im gewählten Bereich mit allen RMV-Verkehrsmitteln fahren.

     

  • Die Jahreskarte gibt es in mehreren Varianten:

    Für Menschen ab 65 Jahren gibt es das Seniorenticket Hessen und für Schülerinnen, Schüler und Azubis das Schülerticket Hessen.

     

    • Die RMV-Jahreskarte gilt an 365 Tagen rund um die Uhr.
    • Sie ist günstiger als 12 einzelne Monatskarten – Sie sparen den Preis von 2 Monaten.
    • Mitnahme: 1 Erwachsener und beliebig viele Kinder täglich ab 19:00 Uhr sowie ganztägig am Wochenende und an Feiertagen.
  • Die Mobilitätsgarantie gilt, wenn:

    • Ihr Regionalverkehr RegionalBahn, StadtExpress, RegionalExpress, S-Bahn oder Regionalbus) mehr als 20 Minuten verspätet ist

    oder

    • Sie durch eine Verspätung ab 5 Minuten einen Anschluss im Regionalverkehr verpassen und sich Ihre Gesamtfahrt um mindestens 20 Minuten verlängert.

    Außerdem darf es keine andere Möglichkeit geben, Ihr Ziel pünktlich mit einem Nahverkehrsmittel zu erreichen.
    In solchen Fällen können Sie Fernverkehrszüge oder ein Taxi nutzen.
    Kein Anspruch besteht bei höherer Gewalt (z.B. Unwetter oder Streik). Weitere Informationen zur Erstattung und Details zum Antrag finden Sie unter Mobilitätsgarantie Persönliche Jahreskarte.

  • Nein, die günstigeren Fahrkarten gelten nur für Fahrten in bestimmte Stadtteile von Frankfurt. Diese liegen nahe am Startort und gehören zu den Stadtteil-Tarifgebieten (5001–5010, 5012 und 5059).
    Wenn Sie im gesamten Frankfurter Stadtgebiet fahren möchten, inklusive Flughafen, brauchen Sie eine Fahrkarte für das Tarifgebiet 5000. Diese Fahrkarte ist teurer, weil sie für ein größeres Gebiet gilt.
    Geben Sie dafür am Automaten die Zielnummer 5000 ein oder sagen Sie dem Verkaufspersonal Bescheid.

  • Die Preisstufen 30 und 40 gelten für Fahrten zwischen Frankfurt und den folgenden Städten und Gemeinden im Umland. Je nach Ort können einzelne Ortsteile betroffen sein:

    • Hochtaunuskreis: Bad Homburg, Oberursel, Schmitten, Steinbach
    • Landkreis Groß-Gerau: Kelsterbach
    • Main-Kinzig-Kreis: Hanau, Maintal
    • Main-Taunus-Kreis: Bad Soden, Eschborn, Hattersheim, Kriftel, Liederbach, Schwalbach, Sulzbach
    • Stadt/Kreis Offenbach: Mühlheim, Neu-Isenburg, Offenbach
      • Zusätzlich: Seligenstadt, Hainburg und Mainhausen (nur bei Fahrten über Hanau)
    • Wetteraukreis: Bad Vilbel

    Details zu den betroffenen Ortsteilen finden Sie in der verlinkten Tabelle sowie der schematischen Übersicht.

    Welche Haltestelle zu welchem Stadtteil gehört, finden Sie im Haltestellenverzeichnis Frankfurt.

  • Geben Sie bei der Fahrkartenwahl immer den genauen Stadtteil/Ortsteil  als Ziel ein – vor allem in Frankfurt. Nur dann gilt der günstigere Preis.
    Wenn Sie weiter fahren, als auf dem Ticket erlaubt, gilt das als Schwarzfahren. Achten Sie daher unbedingt darauf, das Ziel korrekt anzugeben.
    Für Wiesbaden reicht es, zwischen Delkenheim (6505) und dem restlichen Stadtgebiet (6501) zu unterscheiden.

  • Nein, Fahrten zum Flughafen sind von den Vergünstigungen ausgenommen.
    Ausnahme: Für Fahrten zwischen Frankfurt-Schwanheim und dem Flughafen gilt jetzt die Stadtpreisstufe 3 Frankfurt – also ein günstigerer Tarif.

    • Wenn Sie aus einer der betroffenen Umlandgemeinden ins gesamte Stadtgebiet von Frankfurt fahren möchten, geben Sie am Automaten die Zielnummer 5000 ein.
    • Wenn Sie dagegen aus einem Frankfurter Stadtrandgebiet in eine angrenzende Umlandgemeinde fahren, erkennt der Automat automatisch die günstigste Preisstufe.
  • Ja, auch Städte wie Hanau oder Schmitten profitieren. Fahrten in bestimmte Frankfurter Stadtteile sind jetzt günstiger – zum Beispiel mit Preisstufe 40 statt 5 (ca. 20 % Ersparnis).

    Achtung: Die günstigeren Preisstufen 30 und 40 gelten nicht für ganz Frankfurt, sondern nur für einzelne Stadtteile.

  • Zwischen Wiesbaden und folgenden Orten gilt die günstigere Preisstufe 30:

    • Eltville
    • Kiedrich
    • Niedernhausen
    • Schlangenbad
    • Taunusstein

    Welche Haltestelle zu welchem Ortsteil gehört, finden Sie im Haltestellenverzeichnis Wiesbaden.

Hier finden Sie ausführliche Information zum Thema Preisstufen.

  • Eine Tageskarte lohnt sich bereits ab der 2. Fahrt und ist dann günstiger als zwei Einzelfahrkarten.

  • Mit der Einzelfahrkarte dürfen Sie einmalig zum Ziel fahren – mit beliebigem Umsteigen, solange Sie immer den jeweils nächstmöglichen Anschluss nehmen.
    Rund- oder Rückfahrten sowie Fahrtunterbrechungen sind nicht erlaubt.

    Bitte beachten Sie: Einzelfahrkarten gelten zum sofortigen Fahrtantritt und können nicht im Vorverkauf erworben werden. Nach Fahrtantritt ist das Ticket nicht mehr übertragbar.

  • Mit dem Hessenticket können bis zu fünf Personen am gewählten Gültigkeitstag in ganz Hessen fahren.

  • Geben Sie Ihre Personalien an. Sie erhalten dann eine Zahlungsaufforderung. 
    Gehen Sie  mit dem Beleg und Ihrer Zeitkarte innerhalb der Frist zur Servicestelle des Verkehrsunternehmens, ass auf der Zahlungsaufforderung angegeben ist. Dort kann die Forderung gegen eine Bearbeitungsgebühr storniert werden.

    Wichtig: Diese Regel gilt nicht für übertragbare Zeitkarten.

    Weitere Informationen finden Sie unter Fahren ohne gültige Fahrkarte.

  • Nutzen Sie für tarifliche Informationen die RMV-Fahrplanauskunft. Wählen Sie dafür eine Verbindung aus und scrollen Sie runter zu "RMV-Fahrkarten". Dort sehen Sie die verfügbaren Tickets und Preise.
    Weitere Informationen zur Preisstufe, zu den Tarifgebiete und den freigegebenen Städten und Gemeinden können Sie sich im RMV-TicketShop anzeigen lassen. Wählen Sie dafür die gewünschte Zeitkarte aus, klicken Sie auf den Button "TicketShop" und geben Sie an, ab wann das Ticket gültig sein soll. 

    Hinweis: Sie können die Informationen über den TicketShop aufrufen, ohne eine Bestellung auszuführen.

  • Die Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern (Tretrollern) ist im RMV-Gebiet kostenlos. Sie kann jedoch von den Verkehrsunternehmen zeitlich begrenzt werden. Rollstühle und Kinderwagen haben stets Vorrang bei der Beförderung. Im Zweifelsfall – insbesondere bei Kapazitätsengpässen – entscheidet das Fahrpersonal, ob Sie Ihr Fahrrad mitnehmen dürfen. Bitte beachten Sie, dass für Fahrten außerhalb des RMV-Gebiet andere Mitnahmeregelungen gelten können. Bitte Informieren Sie sich vor Ihrer Fahrt bei dem zuständigen Verbund.

    Weitere Informationen zur Mitnahme im RMV-Gebiet finden Sie unter Mitnahme von Fahrrädern, E-Scootern und Co.

  • Ja. Jahreskarten können Sie zum Monatsende zurückgegeben.
    Monats- und Wochenkarten vor Ablauf der Gültigkeit. Infos Weitere Informationen und Regeln zur finden Sie unter Rückgabe von RMV-Fahrkarten.

    • Mit der Gruppentageskarte können bis zu fünf Personen beliebig oft an einem Tag im gewählten Gültigkeitsbereich fahren.
    • Sie gilt bis Betriebsschluss bzw. bis zur letzten Nachtlinie.
    • Die Namen aller Mitreisenden müssen vor der Fahrt auf der Karte stehen.
  • • Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos mit, wenn sie von einer Person mit gültigem Ticket begleitet werden.
    • Für Gruppen wie z. B. Kindergärten können vor Ort Sonderregeln gelten.
    • Kinder von 6 bis 14 Jahren benötigen ein eigenes Ticket. Bis 14 Jahren können Kinderfahrkarte gekauft werden.
    • Ab 15 Jahren gilt der Erwachsenentarif. Für Schüler und Auszubildende gibt es ermäßigte Zeitkarten zum Ausbildungstarif.

  • Eine Rückgabe ist nicht möglich, wenn die Karte sofort gültig ist.
    Wenn Sie eine vordatierte Karte im Vorverkauf gekauft haben, ist eine Rückgabe vor dem Gültigkeitstag möglich.
    Die Rückgabe muss beim Verkehrsunternehmen auf der Fahrkarte erfolgen. Es wird eine Gebühr von 5 Euro abgezogen.

    Weitere Infos zur Rückgabe finden Sie auf www.rmv.de.

  • Kaufen Sie einfach eine Anschlussfahrkarte

  • Tickets können Sie online im RMV-TicketShop kaufen. Dafür müssen Sie sich bei  meinRMV registrieren. Der Kauf ist ab 18 Jahren möglich.

    Möchten Sie Ihr Ticket mobil kaufen, können Sie die App RMVgo nutzen.

  • Die Anschlussfahrkarte ist eine vergünstigte Einzelfahrkarte für Besitzer einer Zeitkarte, die über den Gültigkeitsbereich der Zeitkarte hinaus fahren möchten. Die Anschlussfahrkarte kann für den fehlenden Abschnitt innerhalb des RMV-Gebiets gekauft werden.

    Möchten Sie über das RMV-Gebiet hinaus fahren, benötigen Sie ein reguläres Ticket.

    Hinweis: Anschlussfahrkarten gelten nur im RMV-Gebiet. Für Tickets, die bereits im gesamten RMV-Gebiet gelten, können Sie keine Anschlussfahrkarte kaufen. 

  • Die Tageskarte gilt am Geltungstag bis Betriebsschluss, also etwa bis 05:00 Uhr am Folgetag oder bis zur letzten Nachtlinie.

  • Im RMV-Gebiet können Tickets grundsätzlich nicht nachträglich entwertet werden.Einzelfahrkarten werden durch den direkten Aufdruck des Datums und der aktuellen Uhrzeit entwertet und berechtigen nur zum sofortigen Fahrtantritt zu einer Einzelfahrt ohne Unterbrechung mit beliebigem Umsteigen auf das Fahrtziel hin.

     

  • In diesem Fall müssen Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 Euro zahlen. Das erhöhte Beförderungsentgelt kann

    • direkt bei der Fahrkartenkontrolle bezahlt werden
    • an das auf der Zahlungsaufforderung angegebene Verkehrsunternehmen überwiesen werden.
    • in der auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Vertriebsstelle/Mobilitätszentrale entrichtet werden.

    Sie haben 7 Tage Zeit, um den Betrag ab dem Tag der Kontrolle zu bezahlen.

  • Nein, Einzelfahrkarten mit BahnCard-Rabatt gelten nicht in Bussen, Straßenbahnen oder U-Bahnen. Sie gelten nur in Nahverkehrszügen (S-Bahnen und Regionalzügen) in den Preisstufen 40, 5, 6, 7, 17 und 45. 

    Weitere Informationen finden Sie unter BahnCard 25 und BahnCard 50.

     

  • Das Hessenticket können Sie grundsätzlich, auch im Vorverkauf, nicht zurückgeben. Das können Sie in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und den Tarifbestimmungen zum Hessenticket nachlesen.

  • Versuchen Sie zuerst, einen anderen Automaten zu nutzen. Wenn das nicht möglich ist, notieren Sie sich:

    1. die Automatennummer
    2. den Abfahrtsort
    3. das Datum und die Uhrzeit

    Melden Sie sich dann sofort nach dem Einsteigen beim Fahrer oder Zugbegleiter. Sonst riskieren Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro.

    Bitte melden Sie den defekten Automaten.

  • Nur wenn auf Ihrem  Ticket die „City-Option“ steht. Dann dürfen Sie Bus, Straßenbahn oder U-Bahn im Zielort nutzen.
    Mehr Infos zur City-Option finden Sie hier: DB-Kooperationsfahrkarten.

  • Der Vertrag kann vor Ablauf nur aus triftigem Grund, zum Beispiel Schulwechsel, Umzug, Härtefall beziehungsweise Reiseunfähigkeit, gekündigt werden.

    Weitere Informationen und Regeln zur finden Sie unter Rückgabe von RMV-Fahrkarten.

  • Das kommt darauf an, wie Sie Ihr Ticket gekauft haben:

    •  Chipkarte über den RMV-TicketShop: Loggen Sie sich bei meinRMV ein.
      • Ticket-Service, dann TicketShop-Services, dann "Getätigte Bestellungen". Dort können Sie Ihre Belege herunterladen.
    • Chipkarte per Bestellschein oder in einer RMV-Vertriebsstelle: Chipkarte bei meinRMV registrieren.
      • Ticket-Services, dann "Meine Chipkarten verwalten". Ticket auswählen und Beleg herunterladen. Bei Abo: Zeitraum eingeben, um Sammelbeleg zu erstellen.

    Wichtig: Belege, die älter als 13 Monate sind, oder für ungültige Tickets, erhalten Sie nur über Ihren Vertragspartner.

    •  RMV-HandyTickets (in der App RMVgo) gekauft mit Login bei meinRMV: Ab dem Folgetag im meinRMV-Konto unter Ticket-Services, dann RMV-HandyTicket, dann Rechnungen. Belege für mehrere Tickets: unter "Gekaufte Tickets" auswählen und Sammelbeleg erzeugen.

    Hinweis: Jeder Beleg kann nur einmal erstellt werden.

    Ohne Login sind nur Einzelbelege möglich: RMVgo, dann Tickets, Ticket wählen, Drei-Punkte-Menü oben rechts, zum Schluss "Beleg herunterladen".

  • Folgende Zuschläge und Aufpreise können Sie im RMV-Gebiet ergänzend zur RMV-Zeitkarte kaufen:

    Wichtig: Für alle Zuschläge (außer On-Demand) brauchen Sie ein gültiges RMV-Ticket. Für On-Demand-Shuttles ist kein RMV-Ticket nötig – mit RMV-Ticket sparen Sie aber den Grundpreis.

  • Ja, die Zuschlagfahrkarten für die 1. Klasse können Sie in RMVgo kaufen.
    So geht’s:

    • Tippen Sie im Menü auf „Tickets / Alle Tickets“.
    • Scrollen Sie nach unten zur Rubrik „1. Klasse“.
    • Wählen Sie den gewünschten Zuschlag aus.
    • Geben Sie Start und Ziel ein und schließen Sie den Kauf ab.

  • Sie könnten Ihr Zahlungsmittel in Ihrem meinRMV-Account ändern:

    • Gehen Sie auf rmv.de und loggen Sie sich bei meinRMV ein: Gehen Sie zu Ihrem meinRMV-Account auf "RMV-HandyTicket", dann "Einstellungen", dann "Bankverbindung ändern"
    • Um über die App RMVgo zu Ihrem meinRMV-Account zu kommen: Öffnen Sie in der App "Mein Account", dann "Meine Zahlungsmittel" und "rmv.de öffnen“
  • Rechnungen finden Sie nach dem Login auf www.rmv.de unter: meinRM, dann "RMV-HandyTicket", dann "HandyTicket-Käufe", dann "Rechnungen".
    Bei neuen Rechnungen erhalten Sie eine Info-Mail. In RMVgo können Sie unter "Meine Tickets" nur einzelne Belege anzeigen lassen.

     

  • Um per SEPA-Lastschrift zu bezahlen, brauchen Sie ein meinRMV-Account. Dort können Sie Ihr Bankkonto für das SEPA-Verfahren hinterlegen.

    • In vielen Bussen können Sie Ihre Chipkarte beim Einstieg  an ein spezielles Lesegerät  halten. Wenn Ihr Ticket gültig ist, zeigt das Gerät ein „OK“, ein grünes Licht oder einen grünen Haken – oft begleitet von einem Ton.
    • In Bahnen kontrolliert das Prüfpersonal Ihr eTicket mit einem Handgerät.
    • Auch in Bussen kann es zusätzliche Kontrollen geben – vor allem dort, wo kein Lesegerät eingebaut ist.
  • Sie können Ihre Chipkarte immer wieder für neue  eTickets verwenden. Behalten Sie die Karte also, auch wenn Sie gerade kein Ticket brauchen.
    Nach 5 Jahren muss die Chipkarte ausgetauscht werden.

  • Gehen Sie zu einem Fahrkartenautomaten oder einer Vertriebsstelle mit eTicket-Logo. Bringen Sie Ihre Chipkarte mit – dort wird  das eTicket gespeichert.

    Möchten Sie das Ticket online kaufen, können Sie den RMV-TicketShop nutzen. Dort können Sie das gewünschte Ticket für Ihre vorhandene Chipkarte kaufen. 

  • 1. Fahrkartendaten
    Gespeichert wird die Art der Fahrkarte, für welche Tarifgebiete sie gilt und wie lange die Fahrkarte noch gültig ist. Bis zu acht Fahrkarten (aktuelle und abgelaufene) können auf dem Chip gespeichert werden, danach werden die abgelaufenen Einträge überschrieben.

    2. Persönliche Daten
    Personenbezogene Daten werden nur für die reibungslose Durchführung des eTicket-Verfahrens genutzt.
    Bei persönlichen Fahrkarten (wie persönliche Jahreskarte oder Schülerticket Hessen) werden der Name des Inhabers in maskierter Form sowie Geburtsdatum und Geschlecht gespeichert. Das heißt, dass nur der erste Buchstabe des Vor- und Nachnamens in Klartext gespeichert werden.
    Bei übertragbaren Fahrkarten werden keine personenbezogenen Daten gespeichert.

    3. Transaktionsdaten
    Auch zur Kundeninformation werden die letzten zehn Transaktionen (Kontrollvorgänge und Ticketkäufe) auf der Chipkarte gespeichert.
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach dem Hessischen Datenschutzgesetz (HDSG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es werden keine personenbezogenen Bewegungsprofile erstellt!

  • Wenn Ihre Chipkarte verloren geht oder nicht mehr lesbar ist, bekommen Sie eine neue Karte.

    • Bei Verlust oder Lesefehler: Eine neue Chipkarte kostet 10 Euro.
    • Bei defekter oder abgelaufener Karte: Der Ersatz ist kostenlos.

    So bekommen Sie eine Ersatzkarte:

    • Chipkarte bei „meinRMV“ registriert: Sie können die Karte online sperren. Die neue Karte wird Ihnen per Post zugeschickt. Oder Sie holen die Karte direkt in einer RMV-Vertriebsstelle ab. Sie erhalten neue Zugangsdaten für „meinRMV“.
    • Chipkarte nicht registriert: Gehen Sie mit dem Beleg aus der Erstausgabe in eine Vertriebsstelle. Ihre Karte wird gesperrt. Alle gespeicherten Fahrkarten werden ersetzt – auch übertragbare Tickets.
    • Chipkarte älter als 5 Jahre: Nach 5 Jahren muss die Karte ausgetauscht werden.

    Besonderer Hinweis: Wenn Sie Ihre Karte bei der VGF (Frankfurt), ESWE (Wiesbaden) oder HEAG mobilo (Darmstadt) gekauft haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vertragspartner.

    Etwas anderes verloren? Rufen Sie an: 069 / 24 24 80 24 (24h-Service) oder schauen Sie hier: Fundsachen

  • Entweder direkt vor Ort oder schriftlich per Post beim Vertragspartner. Die Fahrkarte wird zum gewünschten Vertragsende beziehungsweise ab Eingang der Kündigung (Poststempel = letzter Nutzungstag) gesperrt. Die Chipkarte müssen Sie nicht zurückgeben - Sie können später neue Fahrkarten darauf speichern.

    Wenn Sie Ihre Fahrkarte online im TicketShop auf rmv.de bestellt haben, können Sie die Kündigung auch ganz bequem online über Ihr meinRMV-Benutzerkonto durchführen: Login in meinRMV > TicketShop-Services > Getätigte Bestellungen im TicketShop > Klick auf Lupensymbol zur Fahrkarte, die gekündigt werden soll > Klick auf "Kündigungsprozess starten".

    Es besteht auch die Möglichkeit, ein über den RMV-TicketShop bei der Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH erworbenes Abonnement ohne Login in meinRMV zu kündigen. Unter Abo-Kündigung können Sie eine Kündigungserklärung durch Ausfüllen und Absenden des hinterlegten Formulars abgeben.

    Weitere Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen unter Ziffer 3.2.3 und in den Besonderen Bedingungen der jeweiligen Fahrkarte.

  • Sie können die eTickets, die auf Ihrer Chipkarte gespeichert sind, an folgenden Stellen einsehen:

    Am RMV-Fahrkartenautomat: Halten Sie Ihre Chipkarte an die mit dem (((e-Logo gekennzeichnete Fläche. Die gespeicherten Daten werden auf dem Bildschirm angezeigt.

    In jeder Vertriebsstelle eTicket : Lassen Sie Ihre Chipkarte in einer RMV-Vertriebsstelle auslesen.

    Online über meinRMV: Melden Sie sich mit den Registrierungsdaten Ihrer Chipkarte an. Diese stehen auf dem Beleg, den sie mit der Chipkarte bekommen. 
    Unter „Meine Chipkarten verwalten“ sehen Sie Ihre gespeicherten  Tickets (z.B. Zeitkarten oder Abos).

    Wichtig: Mit der App RMVgo können Sie Ihre Chipkarte nicht per NFC-Technologie auslesen.

  • „eTicket“ und „eTicket Hessen“ meinen dasselbe: eine elektronische Fahrkarte, die auf einer Chipkarte gespeichert ist. Die Chipkarte selbst zeigt nicht, welches Ticket gespeichert ist.

    So prüfen Sie den Inhalt Ihrer Chipkarte:

    Diese hessenweiten Tickets gibt’s auch auf Chipkarte:

    Auf rmv.de finden Sie alle Fahrkarten im Überblick

  • Mit dem RMV-PrepaidRabatt erhalten Sie 20 % Rabatt auf:

    • Kurzstreckenfahrkarten
    • Einzelfahrkarten
    • Einzelzuschläge

    Alle anderen HandyTickets sind vom Rabatt ausgeschlossen, weil sie bereits vergünstigt sind.

     

    • Melden Sie sich in RMVgo mit Ihrem meinRMV-Account an.
    • Gehen Sie im Menü auf „Mein Account", dann "RMV-PrepaidRabatt“. Dort können Sie Guthaben aufladen und Ihren aktuellen Stand einsehen.
    • Nach jeder Aufladung erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail.
    • Die Bezahlung erfolgt über die in Ihrem meinRMV-Account hinterlegten Zahlungsmittel.
    • Sie können pro Vorgang 40 Euro aufladen.
    • Maximal sind 200 Euro Guthaben möglich (das entspricht 5 Aufladungen zu je 40 Euro).
    • Wenn Sie z. B. 80 Euro aufladen möchten, müssen Sie zwei einzelne Zahlvorgänge durchführen.
  • So funktioniert der Kauf mit dem RMV-PrepaidRabatt in  RMVgo:

    1. Wählen Sie Ihre Verbindung in der App aus.
    2. Wählen Sie das gewünschte Ticket (Kurzstrecke, Einzelfahrkarte oder Einzelzuschlag).
    3. Wählen Sie als Bezahlmethode den RMV-PrepaidRabatt aus.
    4. Es wird Ihnen der reduzierte Preis und Ihr Guthaben angezeigt.
    5. Tippen Sie auf „Ticket kaufen“ – das Ticket wird vom Guthaben abgebucht.
  • Ja, Sie können sich Ihr Restguthaben in RMVgo erstatten lassen.
    So geht’s:

    1. Öffnen Sie das Menü in RMVgo.
    2. Gehen Sie zu „Mein Account“, dann „RMV-PrepaidRabatt“ und „Jetzt erstatten“.
    3. Das Guthaben wird auf das Zahlungsmittel zurückgebucht, das Sie bei meinRMV hinterlegt haben.
  • Der RMV-PrepaidRabatt ist ein Rabatt für das RMV-HandyTicket. Wenn Sie in der App RMVgo ein Guthaben von 40 Euro aufladen und damit  eine Kurzstreckenfahrkarte, Einzelfahrkarte oder ein Einzelzuschlag kaufen, erhalten Sie 20 % Rabatt.

    Bitte beachten Sie: Der Rabatt kann nicht mit BahnCard, Coupon-Codes oder anderen Aktionen kombiniert werden.

     

  •  Tickets, die Sie mit dem RMV-PrepaidRabatt-Guthaben bezahlt haben, erscheinen nicht auf der monatlichen RMV-HandyTicket-Rechnung. Sie wurden bereits mit Ihrem Guthaben verrechnet.
    Wenn Sie einen Nachweis brauchen, können Sie sich in RMVgo unter "Meine Tickets" Einzelbelege erstellen lassen. 

  •  

    Wenn Sie den RMV-PrepaidRabatt 12 Monate lang nicht nutzen (kein Aufladen, kein Ticketkauf), wird Ihr Guthaben vorübergehend deaktiviert. Sie erhalten 14 Tage vorher eine E-Mail zur Erinnerung.
    Wenn Ihr Guthaben deaktiviert wurde, wenden Sie sich bitte an unser Serviceportal. Dort kann die Auszahlung veranlasst werden.
    Ihr Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist des § 195 BGB.

  • Nein, der RMV-PrepaidRabatt kann nicht mit einem Coupon-Code kombiniert werden. Sie müssen sich für eine der beiden Rabattarten entscheiden.

    • Loggen Sie sich in  RMVgo ein. Wählen Sie „Mein Account", dann "RMV-PrepaidRabatt“. Dort können Sie Ihr Guthaben verwalten. 
    • Um ein Ticket (Kurzstrecke, Einzelfahrkarte oder Einzelzuschlag) mit Prepaid-Rabatt zu kaufen, wählen Sie im Kaufvorgang den Prepaid-Rabatt als Zahlungsmethode aus.
  • Reicht Ihr Guthaben nicht für  das gewünschte  Ticket, können Sie diese nicht mit dem RMV-PrepaidRabatt bezahlen.
    Sie haben zwei Möglichkeiten:

    • Guthaben aufladen – mindestens 40 Euro.
    • Restguthaben erstatten lassen, wenn Sie nicht mehr aufladen möchten.

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